SICHER URLAUBEN IN HERAUSFORDERNDEN ZEITEN
Um Ihnen Ihren Urlaub bei uns im Apparthotel König so erholsam und sicher wie möglich bereiten zu können, finden Sie anbei eine Übersicht über die allgemeinen Covid-19 Regelungen in Österreich sowie unsere Maßnahmen zum Wohl Ihrer und unserer Gesundheit. Wir bitten Sie höflichst, diese einzuhalten.
Stand: 20.12.2021
EINREISEBESTIMMUNGEN
Für die Einreise nach Österreich aus allen Staaten gilt die „2G+ Regel“ – man muss geimpft oder genesen sein UND zusätzlich einen negativen PCR-Test (max. 72h alt) mitführen.
Personen, die 2G+ NICHT erfüllen (also geimpft oder genesen sind aber bei der Einreise keinen negativen PCR-Test mitführen) müssen eine Einreiseanmeldung (Pre-Travel-Clearance) durchführen und sich in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann jederzeit beendet werden, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt.
Personen, die 2G nicht erfüllen (also weder geimpft noch genesen sind), müssen eine Einreiseanmeldung (Pre-Travel-Clearance) durchführen und sich in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann frühestens am 5. Tag durch einen negativen PCR-Test beendet werden
AUSNAHME von der 2G+-Regel: Personen, die über eine „Booster-Impfung“ (3. Stich bzw. 2. Stich bei Johnson & Johnson) verfügen, brauchen keinen PCR-Test mitführen, keine Einreiseanmeldung machen und können ohne Quarantäne einreisen.
Weiters erfahren Sie unter nachfolgendem Link immer tagesaktuell was Sie beachten müssen, wenn Sie nach Tirol reisen. Dazu geben Sie einfach Ihr Herkunftsland sowie die Zieldestination ein:
https://www.willkommen.tirol/
BESTIMMUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE UND GASTRONOMIE IN ÖSTERREICH
Für die Hotellerie und Gastronomie in Österreich gilt die 2G-Regel.
Erläuterung der 2G-Regel:
- Geimpft: mit einem in der EU zugelassener Impfstoff
Einmalimpfstoffe: Gültig ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage
Zweimalimpfstoffe: Die Erstimpfung ist ab dem 22.Tag gültig, jedoch nicht länger als 90 Tage; Die Zweitimpfung ist 270 Tage gültig
Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
Die Drittimpfung (bzw. bei Einmalimpfstoffen und bei Genesenen die Zweitimpfung) gilt 270 Tage. Zwischen erster und zweiter Impfung, sowie im Fall von Impfungen, bei denen ursprünglich nur eine Impfung vorgehsehen ist müssen mindestens 14 Tage verstrichen sein, zwischen zweiter und dritter Impfung zumindest 120 Tage liegen.
- Genesen: Eine ärztliche Bestätigung oder ein Absonderungsbescheid, Gültigkeit bis 180 Tage nach der Erkrankung;
Die 2-G-Regel gilt für Personen ab 12 Jahren.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises muss dieser erneuert werden, um gastronomische Einrichtungen, Sportstätten bzw. Freizeiteinrichtungen in Beherbergungsbetrieben und externe Freizeiteinrichtungen (z.B. Tierparks) betreten zu dürfen.
Regelung für Kinder:
- Kinder bis 12 Jahren müssen keinen 2G- Nachweis erbringen.
- Nicht geimpfte Kinder zwischen 12 und 15 Jahren müssen innerhalb von 5 Tagen mindestens 3 Tests durchführen, davon zumindest 2 PCR-Tests für einen gültigen 2G-Nachweis.
Zum Nachweis der Testungen wurde von der österreichischen Bundesregierung der „Holiday-Ninja-Pass“ eingeführt. Alle Information zum Holiday-Ninja-Pass sowie den Downloadlink finden Sie hier.
Registrierungspflicht: Es besteht aktuell eine Registrierungspflicht aller Gäste, sofern sie sich diese länger als 15 Minuten in einer Lokalität oder einem Betrieb aufhalten.
TESTMÖGLICHKEITEN
Gäste können an mehreren Standorten in Mayrhofen PCR-Tests abholen.
Für die Testabholung ist eine vorherige Registrierung per Online-Applikation erforderlich.
Auf einem BenutzerInnenkonto können sich bis zu 10 Personen registrieren.
Pro Woche kann jede (registrierte) Person mit einer Aufenthaltsadresse (Adresse der Unterkunft) in Tirol drei PCR-Gurgeltests beziehen. Innerhalb von 24 Stunden ist pro Person eine Testdurchführung möglich. Wird eine Mehrfach-Registrierung einer Person verzeichnet, kann diese trotzdem nur einmalig die maximale Testanzahl abholen. Werden sechs Testungen (zweifaches Wochenkontingent) abgeholt, jedoch keine Gurgeltestabgabe verzeichnet, können die jeweiligen Personen keine weiteren Tests beziehen – solange, bis zumindest drei Tests durchgeführt und abgegeben wurden. Liegt im Zuge des PCR-Gurgeltests ein positives Testergebnis vor, wird dieses umgehend der Behörde übermittelt. Das Testergebnis wird an die E-Mail-Adresse der jeweiligen BenutzerInnen übermittelt.
Erklärungsvideo
Testanleitung
Hier ein Überblick der Standorte (Ausgabe und Annahme) in Mayrhofen:
- SPAR Bacher Markus (Edergasse 522 – 6290 Mayrhofen)
- SPAR Eder Handels GmbH (Hauptstraße 476 – 6290 Mayrhofen; 08.00 -11.00 Uhr, 15.00 – 18.00 Uhr
- SPAR Mayrhofen (Rauchenwald 675 – 6290 Mayrhofen; 13.00 – 19.00 UHR
- Baguette (Tuxerstraße 799 – 6290 Mayrhofen)
- Abholung an 6 Tagen, jene Filialen mit Sonntagsöffnung auch am Sonntag
- Ergebnis spätestens innerhalb von 24 Std.
FAQs
Wo bin ich verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen?
In geschlossenen Räumen, in allgemein zugänglichen Bereichen von Beherbergungsbetrieben (Lift, Rezeption, Lobby, etc.) in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bergbahnen, Taxis, Apotheken, Banken, Postfilialen sowie im Handel. In Feuchträumen und bei der Sportsausübung besteht keine Maskenpflicht. Die FFP2-Maskenpflicht gilt für Kinder ab 14 Jahren. Kinder zwischen 7 und 14 Jahre dürfen einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Kinder bis 6 Jahre entfällt die Maskenpflicht.
Was gilt für die Benützung der Seilbahnen?
Beim Ticketverkauf für die Seilbahnen, sind Gäste dazu verpflichtet einen gültigen 3-G-Nachweis vorzulegen. Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (z.B. Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sesselliften) sowie in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen.
MASSNAHMEN UND SICHERHEITSVORKEHRUNGEN IM APPARTHOTEL KÖNIG
Wir nehmen die Ausbreitung des Corona Virus (COVID-19) seit Beginn an sehr ernst. Unser oberstes Ziel ist es weiterhin, die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter zu gewährleisten. Bereits in der Vergangenheit haben wir großen Wert auf Hygiene gelegt. Im Zusammenhang mit COVID-19 haben wir allerdings zusätzliche Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen, um Sie und uns alle zu schützen. Diese richten sich nach den Empfehlungen und Auflagen des Österreichischen Gesundheitsministeriums.
Allgemeine Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen
• Regelmäßige Desinfektion von allen öffentlich genutzten Oberflächen (z.B. Türklinken, Lichtschalter)
• Erweitertes Händedesinfektions- und Hygieneprotokoll für alle Mitarbeiter
• Desinfektionsmittelspender in öffentlichen Bereichen für Gäste und Mitarbeiter
• Umfangreiche Beschilderung und Hinweise auf Hygienemaßnahmen in allen öffentlichen Bereichen
• Unsere Tische und Sitzgelegenheiten im Aufenthaltsraum sind so aufgestellt, dass der Mindestabstand eingehalten wird
Reinigung von den Apartments bei Gästewechsel
• Viel berührte Oberflächen (z.B. Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Nachttische) und Sanitärgegenstände in den Appartements werden eigens desinfiziert
• Die Fernbedienungen sind mit einer Schutzhülle versehen, welche nach bei jedem Gästewechsel getauscht wird
• Reinigungsutensilien werden mit 90° gewaschen
• Auf die Informationsmappen und Schreibutensilien in den Appartments wird bis auf Weiteres verzichtet. Eine Gästeinformationsmappe sowie Einweghandschuhe stellen wir Ihnen gerne an unserem Informationseck gegenüber des Aufzugs zur Verfügung.
Anreise und Check-In
• Der Check-In erfolgt so weit wie möglich kontaktlos – bitte geben Sie Ihre Anreisezeit und Ihre persönlichen Daten vor Anreise bekannt
• Eine Plexiglasscheibe an der Rezeption ist installiert
• Zimmerschlüssel werden vor jeder Ausgabe an Gäste desinfiziert
Fitnessraum
In unserem Fitnessraum finden Sie einen Desinfektionsspender zur Händedesinfektion sowie ein Desinfektionsmittel für die Geräte vor. Wir lüften den Raum und desinfizieren die Geräte regelmäßig und bitten auch Sie nach der Gerätenutzung die von Ihnen berührten Geräte, mit dem Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
Saunalandschaft
Wir plädieren auf EIGENVERANTWORTUNG! Unsere Wellness Oase mit Ruheraum, finnischer Sauna, Dampfbad und Infrarotkabine können Sie bedenkenlos nutzen und genießen. Wir bitten um Verständnis, dass die Saunakabine, das Dampfbad und die Infrarotkabine nur von einer beschränkten Anzahl von Gästen gleichzeitig benützt werden können.
Wir bitten Sie zudem, auf folgende Punkte zu achten:
• Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen halten, außer gegenüber Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Mitreisenden in derselben Wohneinheit
• Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
• Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden
• Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
• Stausituationen bei der Rezeption vermeiden.
• An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• Bei Anzeichen von Krankheit nicht verreisen.
• Bei Anzeichen während des Aufenthaltes mit dem Gastgeber Kontakt aufnehmen.
• Nutzen Sie nach Möglichkeit die Treppe.
• Anreisezeit und persönliche Daten vor Anreise bekannt geben.
• Das Apartment regelmäßig lüften.
Weitere Informationen zu Ihrer Sicherheit im Urlaub finden Sie hier: SICHERHEIT IM URLAUB IN MAYRHOFEN
Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst sowie auch die anderen Gäste und unsere Mitarbeiter.
Wir sind in regelmäßigem Kontakt mit den lokalen Gesundheitsbehörden und befolgen deren Anweisungen zu Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und zur Eindämmung von Infektionen. Unser Ziel ist es, Unannehmlichkeiten durch diese Maßnahmen für Sie so gering wie möglich zu halten und wir tun wie gewohnt alles, um Ihnen eine angenehme und entspannte Zeit im Apparthotel König in Mayrhofen bieten zu können.
Bitte zögern Sie nicht mich zu kontaktieren, sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen. Mein Team und ich freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub bei uns verbringen!
Mit freundlichen Grüßen,
Werner König